AGB für Gutscheinkäufe – AUBORA VACATION Reisebüro GmbH
- Vertragspartner
Mit der Bezahlung des Gutscheins kommt ein Vertrag zwischen dem Käufer und der AUBORA VACATION Reisebüro GmbH, Renngasse 2, A-2542 Kottingbrunn zustande.
- Zahlungsmöglichkeiten
Die Zahlung ist bar in unserem Büro oder per Überweisung möglich.
- Mindestalter
Der Käufer muss bei Vertragsabschluss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Einlösbarkeit des Gutscheins
Der Gutschein ist ausschließlich für Buchungen bei AUBORA VACATION einlösbar.
Der Aussteller verpflichtet sich, den Gutschein gegenüber dem jeweiligen Besitzer einzulösen.
- Keine Barablöse
Eine Barablöse des Gutscheins ist ausgeschlossen.
- Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeit beträgt 3 Jahre ab Ausstellungsdatum.
- Aktivierung des Gutscheins
Der Gutschein ist erst gültig und einlösbar, sobald der vollständige Betrag bezahlt wurde.
Eine Einlösung teilweise bezahlter Gutscheine ist nicht möglich.
- Einlösung unter Gutscheinwert
Liegt der Preis der gewählten Reise unter dem Gutscheinwert, verbleibt der nicht verbrauchte Restbetrag auf dem Gutschein und kann für zukünftige Buchungen genutzt werden.
Eine Barauszahlung des Differenzbetrages ist ausgeschlossen.
- Verlust oder Diebstahl
Bei Verlust oder Diebstahl ist AUBORA VACATION umgehend zu informieren, damit der Gutschein gesperrt werden kann.
AUBORA VACATION haftet nicht für unrechtmäßig eingelöste Gutscheine, sofern kein Verschulden des Unternehmens vorliegt.
Der Kunde ist für die sichere Aufbewahrung der Gutscheinvorlage verantwortlich.
- QR-Code als Einlösungsnachweis
Jeder Gutschein verfügt über einen individuellen QR-Code, der den Gutschein eindeutig identifiziert.
Der QR-Code muss bei der Einlösung lesbar sein.
- Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Wiener Neustadt.
Widerrufserklärung
Sollte der erworbene Gutschein nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, können Sie diesen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt an folgende Adresse retournieren (es gilt das Datum des Poststempels):
AUBORA VACATION Reisebüro GmbH
Renngasse 2
A-2542 Kottingbrunn
Die schriftliche Widerrufserklärung muss innerhalb derselben Frist bei uns einlangen.
Wichtig:
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Gutschein bereits ganz oder teilweise eingelöst wurde oder wenn die Inanspruchnahme der damit verbundenen Dienstleistung bereits innerhalb der Widerrufsfrist begonnen hat.